Betriebsstörung

Kinder

Am 01.01.2008 wurde die Kinderaltersgrenze von bisher 6-11 Jahre auf nunmehr 6-14 Jahre angehoben. Das heißt, dass ein Jugendlicher erst ab dem 15. Geburtstag einen Erwachsenenfahrschein lösen muss. Die Ermäßigung dieser Fahrscheine zum Einzelfahrschein für Erwachse beträgt ca. 30 %.




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Betriebsstörung
Starker Personalausfall – Großteil des Linienverkehrs in Helmstedt entfällt
17.12.2025 - 18.12.2025
Aufgrund vieler Krankmeldungen beim Fahrpersonal fallen im Kreis Helmstedt am 18.12.2025 zahlreiche Fahrten aus. Davon ist auch der Schülerverkehr betroffen. Fahrgäste werden dringend gebeten, sich rechtzeitig um alternative Fahrmöglichkeiten zu kümmern. Eine Liste aller ausfallenden Fahrten (Stand 18.12.) ist auf der Website aufgeführt und wird fortlaufend aktualisiert. Die KVG bittet um Verständnis.
Fahrplanauskunft
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