Betriebsstörung

Kinder

Am 01.01.2008 wurde die Kinderaltersgrenze von bisher 6-11 Jahre auf nunmehr 6-14 Jahre angehoben. Das heißt, dass ein Jugendlicher erst ab dem 15. Geburtstag einen Erwachsenenfahrschein lösen muss. Die Ermäßigung dieser Fahrscheine zum Einzelfahrschein für Erwachse beträgt ca. 30 %.




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Betriebsstörung
Demonstration in Braunschweig Innenstadt
18.04.2026 - 18.04.2026
Aufgrund von Versammlungen und Kundgebungen in Braunschweig können die Haltestellen Schloß und Rathaus bis ca.18:00 Uhr heute nicht bedient werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Fahrplanauskunft
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