Betriebsstörung

Komfortzuschlag AST

Der Komfortzuschlag ist im Anruf-Sammel-Taxi (AST) pro Person zusätzlich zum normalen VRB-Fahrschein zu entrichten. Die Preise für die Komfortzuschläge werden entfernungsabhängig (eine Zone, 2 und mehr Zonen) erhoben und sind der aktuellen Tariftabelle des VRB zu entnehmen. Auch Kinder (6-14 Jahre), Schwerbehinderte mit entsprechender Wertmarke sowie deren Begleitperson haben für jede Fahrt den erforderlichen Komfortzuschlag zu zahlen. Für den Komfortzuschlag wird ein spezieller Fahrtausweis vom Taxifahrer ausgegeben.

Mehr Informationen zum AST

Für Fahrten mit Anruf-Linien-Taxi (ALT) wird kein Komfortzuschlag erhoben.




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Betriebsstörung
Starker Personalausfall – Großteil des Linienverkehrs in Helmstedt entfällt
17.12.2025 - 18.12.2025
Aufgrund vieler Krankmeldungen beim Fahrpersonal fallen im Kreis Helmstedt am 18.12.2025 zahlreiche Fahrten aus. Davon ist auch der Schülerverkehr betroffen. Fahrgäste werden dringend gebeten, sich rechtzeitig um alternative Fahrmöglichkeiten zu kümmern. Eine Liste aller ausfallenden Fahrten (Stand 18.12.) ist auf der Website aufgeführt und wird fortlaufend aktualisiert. Die KVG bittet um Verständnis.
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