Betriebsstörung

Unterbrechung beim Abo

Pro Kalenderjahr ist eine Unterbrechung für maximal 3 Monate möglich. Die Unterbrechung muss in einem Stück erfolgen, mindestens aber einen Monat. Die Unterbrechung muss der Abozentrale bis zum 15. eines Vormonats schriftlich mitgeteilt werden. Für den Unterbrechungszeitraum gültige, bereits ausgegebene Fahrkarten müssen der Abo-Zentrale spätestens bis zum Unterbrechungsbeginn vorliegen.




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Betriebsstörung
Starker Personalausfall – Großteil des Linienverkehrs in Helmstedt entfällt
17.12.2025 - 18.12.2025
Aufgrund vieler Krankmeldungen beim Fahrpersonal fallen im Kreis Helmstedt am 18.12.2025 zahlreiche Fahrten aus. Davon ist auch der Schülerverkehr betroffen. Fahrgäste werden dringend gebeten, sich rechtzeitig um alternative Fahrmöglichkeiten zu kümmern. Eine Liste aller ausfallenden Fahrten (Stand 18.12.) ist auf der Website aufgeführt und wird fortlaufend aktualisiert. Die KVG bittet um Verständnis.
Fahrplanauskunft
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